Aktuelles

Patienteninformation zur Corona-Infektion

Unsere Praxis ist regulär geöffnet!

Wie Arztpraxen und Krankenhäuser auch, bleibt unsere Praxis weiterhin regulär geöffnet. Der Nachweis Ihres negativen Corona-Schnelltests ist für eine Behandlung bei uns nicht erforderlich!

Das aktualisierte Infektionsschutzgesetz schreibt allerdings vor, dass Sie als Patienten beim Besuch unserer Praxis verpflichtet sind eine FFP-2-Maske zu tragen. Unser Personal ist dazu nicht mehr verpflichtet, trägt aber gerne noch eine Maske, wenn Sie es wünschen. Sprechen Sie uns bitte gerne darauf an!

Diese Regelung gilt noch bis zum 7. April 2023.

Vielen Dank!