Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen

Die osteopathischen Behandlungen bieten wir als Heilpraktiker-Leistung an. Als Patient können Sie direkt, also ohne ärztliche Verordnung für eine Therapie oder Beratung zu uns kommen. Alle Voraussetzungen dafür werden von unserer Seite erfüllt.

Kostenübernahme

Von Heilpraktikern durchgeführte osteopathische Behandlungen werden von den meisten privaten Krankenkassen ganz und von ca. 100 gesetzlichen Krankenkassen anteilig übernommen. Vor Beginn der Therapie sollten Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um die Vertragsbedingungen und die Frage der Kostenübernahme zu klären. Wichtig für die gesetzlichen Krankenkassen ist dabei, dass wir Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschlands e. V. sind (VOD), Mitlgiedsnummer 2109, – und Mitglied im Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. (BDH) Mitgliedsnummer 105 971. Bitte geben Sie dies bei der Bearbeitung dem Sacharbeiter bekannt.