Praxisvereinbarungen

Liebe Patienten,
die Behandlungen erfolgen nach vorheriger Terminabsprache. Hierfür halten wir einen fest vereinbarten Termin nur für Sie frei. Bitte kommen Sie daher möglichst pünktlich zu uns.

Sollten Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, dann geben Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher Bescheid. Unser Anrufbeantworter nimmt Ihre Nachricht zu jeder Zeit, auch am Wochenende auf! Nur so besteht die Möglichkeit, den freigewordenen Termin neu zu vergeben. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihren Termin bei nicht rechtzeitiger Absage berechnen müssen.

 

Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten gilt:

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen mit einer Ausfallgebühr in Höhe des von den Kassen gezahlten Honoras in Rechnung gestellt. Im Gegenzug erhalten Sie dafür einen neuen Termin.

 

Für privat versicherte oder selbstzahlende Patientinnen und Patienten gilt:

Unabhängig davon, ob die Behandlungskosten durch die Versicherung ganz oder teilweise übernommen werden, gelten unsere Honorarsätze als vereinbart und sind durch die Patientin oder den Patienten zu zahlen. Sollten Sie zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, ohne mindestens 24 Stunden vorher abgesagt zu haben, stellen wir Ihnen den Ausfall in Rechnung.

 

Verordnungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung durch den Arzt mit der Therapie beginnen müssen. Achten Sie bitte darauf, dass sie korrekt ausgestellt ist. Ansonsten ist die Verordnung leider ungültig.